Schützen Sie sich und andere!

Halte mind. 1,5 m Abstand zu anderen Gästen. Für schulische Veranstaltungen in unseren Schlossbetrieben entfällt der Mindestabstand zwischen den Schülern und Lehrern, jedoch nicht zu den Mitarbeitern der staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten.

 

Das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen ist Voraussetzung für den Besuch in unseren Schlössern und Burgen. Für unsere Gärten und Parks empfehlen wir die Mund-Nasenbedeckung überall da, wo sich Menschen begegnen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

 


Bitte bezahle mit Karte oder kontaktlos.

 


Achte auf eine gründliche Handhygiene.

 


Vermeide Müll in unseren Parks und Gärten.